Bei der neuen Nachhaltigkeits-Berichtspflicht an die Stakeholder denken! | trurnit Blog

Bei der neuen Nachhaltigkeits-Berichtspflicht an die Stakeholder denken!

Collage von vielen Menschen im Porträt

Träumen Sie ab und an davon, eine so starke und unabhängige Position inne zu haben, dass die Anforderungen oder Erwartungen anderer Ihr Tun nicht beeinflussen? Unter bestimmten Umständen sicher eine reizvolle Vorstellung, aber nun agiert niemand einfach so im luftleeren Raum. Sie kommunizieren und handeln stets in formellen wie informellen Netzwerken und müssen auf Erwartungen und Anforderungen von intern wie extern reagieren. Das gilt auch für Ihre Stakeholder bei der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Kenne deine Stakeholder

In unserem Nachhaltigkeitsverständnis spielen Interessensgruppen eine wesentliche Rolle. Sie stehen für den Anspruch nachhaltigen Wirtschaftens – für heute und für die Zukunft. Ihre Bedarfe zu kennen wird für Unternehmen noch wichtiger werden, als es bisher schon war. Denn wer sich als nachhaltiges Unternehmen etablieren möchte, muss wissen, wer seine Stakeholder sind. Und verstehen, was sie wollen und brauchen und was nicht.

In der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) heißt es deswegen auch: „Das Unternehmen hat anzugeben, wie die Interessen und Standpunkte seiner Interessenträger in der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens berücksichtigt werden“ (Quelle: ESRS E2, Angabepflicht SBM-2). Die CSRD sieht die Stakeholder als eine primäre Informationsquelle für Unternehmen, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen von Nachhaltigkeitsaspekten zu identifizieren und zu bewerten.

Exkurs:

Nach ESRS 1 sind Stakeholder (Interessenträger) folgendermaßen beschrieben: Interessenträger sind Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Es gibt zwei Hauptgruppen von Interessenträgern:

  • betroffene Interessenträger: Einzelpersonen oder Gruppen, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten, sei es auf positive oder negative Weise, und
  • Nutzer von Nachhaltigkeitserklärungen: Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung (z.B. Investoren, Kreditgeber und Kreditinstitute usw.) und sonstige Nutzer der Nachhaltigkeitserklärungen, einschließlich der Geschäftspartner, Gewerkschaften und Sozialpartner des Unternehmens, der Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen usw.

Bewerte Deine Stakeholder

Was bedeutet das konkret für den Prozess der Berichterstellung? Schließlich haben die einzelnen Interessensgruppen in der Regel in unterschiedlicher Weise Einfluss auf das Unternehmen und seine strategischen oder operativen Entscheidungen in Sachen Nachhaltigkeit.

Zu Beginn des CSRD-Prozesses erfolgt über die sogenannte Doppelte Wesentlichkeitsanalyse eine Identifikation aller relevanten Aspekte, die

  • in realiter oder nur potenziell
  • positiv wie negativ
  • kurz- mittel und langfristig

auf die Entwicklung und Möglichkeiten eines Unternehmens einwirken.

Als einer der ersten Schritte empfehlen wir in diesem Zusammenhang ein Stakeholder-Mapping vorzunehmen. Wer hat in welcher Weise oder in welcher Rolle eine wesentliche Bedeutung für Ihre Arbeit? Wer kann positiv für das Unternehmen wirken oder eröffnet wirtschaftlich nachhaltige Chancen? Wer steht andererseits für ein erhöhtes Risiko? Wer muss zwingend bei Entscheidungen berücksichtigt oder informiert werden?

Befrage Deine Stakeholder

Einmal als wichtig identifiziert, sollen die Interessensgruppen in die Auswahl der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen eingebunden werden. Dies kann in mehreren Schritten und in Abhängigkeit Ihrer spezifischen Stakeholder erfolgen, beispielsweise über Experteninterviews am Anfang, um fachspezifische Themen, Anforderungen und Ansprüche aufzuspüren, und mit einer breit anlegten abschließenden Umfrage, um die finale Auswahl zu überprüfen.

Im weiteren Prozess der Wesentlichkeitsanalyse spielen die Erkenntnisse aus der Einbeziehung der Stakeholder eine Rolle. Wurde das Feedback aus den Einzelinterviews berücksichtigt? Welchen Einfluss hat die Online-Umfrage auf die Auswahl der priorisierten Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen?

Schätze Deine Stakeholder

In jedem Fall gilt: Der Auswahlprozess, die Kriterien und die Bewertung müssen nachvollziehbar dokumentieren werden. Warum nachvollziehbar? Weil auch CSRD-Prozess und -Report wiederum Stakeholder haben: die Leser:innen aka Investoren, Anteilseigner und Anleger, NGOs, Kommunen und die Zivilgesellschaft im Allgemeinen. Jede(r) darf wissen, wie ernst es ein Unternehmen mit der nachhaltigen Zukunft meint.

Gesprächsbedarf geweckt?

CSRD, Stakeholder, Wesentlichkeitsanalyse: Sie wollen mehr dazu wissen, Ihren Führungskräften und Mitarbeitenden vermitteln, was da auf Ihr Unternehmen zukommt oder Sie sind schon einen Schritt weiter und benötigen vertiefende fachkundige Beratung? Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und wir finden das geeignete Format zu mehr Nachhaltigkeitsmanagement und -kommunikation in Ihrem Unternehmen.

Empfehlen und Teilen Sie diesen Artikel

5 Antworten zu “Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht steht. Aber wie anfangen?”

  1. rybelsus kokemuksia

    rybelsus kokemuksia

  2. semaglutide gallbladder

    semaglutide gallbladder

  3. semaglutide 8 mg/3ml

    semaglutide 8 mg/3ml

  4. zoloft davis pdf

    zoloft davis pdf

  5. flagyl adalah

    flagyl adalah