Noch ist es freiwillig, ob kleine und mittlere Energieunternehmen ihre Nachhaltigkeit auf den Prüfstand stellen, eine Strategie ausarbeiten, neue Ziele formulieren und deren Einhaltung im Auge behalten. Doch das Ende der Freiwilligkeit ist nach dem Willen der Europäischen Union absehbar. Die gute Nachricht: Sie haben noch das ganze Jahr 2022, um sich auf Ihre neuen Pflichten vorzubereiten. Nutzen Sie es!
Der Vorschlag der Europäischen Union (EU)
Zum Hintergrund: Die EU hat schon im April 2021 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung (NFRD) vorgelegt. Er zielt auf größere Vergleichbarkeit der Berichte durch EU-weit einheitliche Standards, eine konsistente Berichterstattung entlang der finanziellen Wertschöpfungskette und die Integration der Nachhaltigkeitsangaben in den Lagebericht des Geschäftsberichtes. Die neuen Standards werden aktuell von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet und sollen bis November 2022 vorliegen. Fest steht, dass sie sich an den bisher etablierten Standards orientieren. Und bis November 2023 werden sie auch branchenspezifisch erweitert.
Eine zentrale Neuerung: Der Kreis der Berichtspflichtigen wird deutlich erweitert. Aktuell sind EU-weit 11.600 Unternehmen betroffen. Künftig werden es rund 49.000 sein. Darunter fällt auch das Gros der Energieversorger hierzulande. Denn über Nachhaltigkeit berichten müssen künftig alle „großen“ Unternehmen. Und als „groß“ gilt, wer zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:
- Bilanzsumme mindestens 20 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse mindestens 40 Mio. Euro
- Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter mindestens 250
Als erstes Berichtsjahr ist 2023 vorgesehen. Über diesen Zeitraum müssen dann bereits Daten vorliegen, um sie 2024 publizieren zu können. Als Teil des Geschäftsberichts werden die Angaben künftig auch prüfpflichtig.
“Ab 2023 müssen Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit berichten. Auch viele #EVU sind davon betroffen. Nutzen Sie 2022, um sich auf die Berichtspflicht vorzubereiten!“
Auch die inhaltlichen Anforderungen verändern sich: Wesentliche Themen sollen in Zukunft aus zwei Perspektiven bestimmt werden. Stichwort: doppelte Wesentlichkeit. „Outside-in“ als die Bedeutung eines Themas für das Unternehmen, „Inside-Out“ über die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit. Zudem sollen die Berichtsinhalte neben retrospektiven auch zukunftsgerichtete quantitative wie qualitative Informationen erhalten.
Nutzen Sie das Übergangsjahr 2022!
Wer künftig berichten muss, darf keine Zeit verlieren, um sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aber wo anfangen, solange die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) noch nicht verabschiedet ist? Am besten bei den Kriterien, die zweifelsfrei belegt werden müssen, bei den Grundlagen. An erster Stelle steht die Selbstvergewisserung: Wer sind wir und wo stehen wir in puncto Nachhaltigkeit? Ziel ist eine transparente Darstellung des Geschäftsmodells, der Unternehmenswerte, der eigenen Strategie und des Corporate Governance. Zentral sind weiterhin Angaben dazu, inwieweit Nachhaltigkeit in den Unternehmensstrukturen verankert ist, und welche Leistungen und Ziele das Unternehmen bei seinen wesentlichen ökologischen, ökonomischen und sozialen Themen vorweisen kann.
Der Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) zeichnet konkrete Schritte vor, die jetzt schon sinnvoll sind:
- Berichterstattung starten und den DNK als Leitfaden nutzen
- Strukturen aufbauen, Verantwortliche benennen
- Wesentlichkeitsanalyse vornehmen
- Risikoanalyse durchführen und Nachhaltigkeitsrisiken ins bestehende Risikomanagement einbeziehen
- Vorhandene Daten sichten, benötigte Daten identifizieren und Datenqualität sichern
Wer 2022 loslegt, hat im ersten Jahr der Berichtspflicht die Nase vorn. Es müssen ja nicht alle Schritte auf einmal sein.
Machen Sie die Pflicht zur Kür
Liegen Strategie, Ziele und Daten erst einmal offen, machen Sie daraus Botschaften für Ihre Stakeholder, die ankommen: zielgruppengerecht, gut lesbar, ansprechend gestaltet, im richtigen Medienmix. Machen Sie Ihre Nachhaltigkeitsstrategie nach innen und außen sichtbar!
Sie wollen starten? Wir unterstützen Sie gern bei allen Facetten Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
PS: Wir bleiben dran
Der RNE hat ein Gutachten beauftragt, dass die Kompatibilität von Themen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) mit der EU-Taxonomie, der CSRD und den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen untersucht. Es soll noch Ende 2021 veröffentlicht werden. Wir kommentieren die Entwicklungen fortlaufend hier an dieser Stelle.
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Ob Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichte: Es geht darum, Farbe zu bekennen und Transparenz herzustellen – unabhängig vom gewählten Medium. Als Expertin für Reporting unterstützt Dr. Peters die trurnit-Standorte bei der Konzeption und Umsetzung von Reporting-Projekten und berät Kunden auf der Suche nach dem strategisch passenden Weg.