Geschäftskorrespondenz-Tipp (21): Adjektive – sinnvoll oder lieber weglassen? | trurnit Blog

Geschäftskorrespondenz-Tipp (21): Adjektive – sinnvoll oder lieber weglassen?

Adjektive – sinnvoll hinzufügen oder lieber weglassen?

„Wenn Sie sich für das vorliegende Angebot entscheiden, senden Sie bitte die beiliegende Zweitschrift inklusive der Anlagen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück.“ Hilft viel tatsächlich viel?

Der Brief bezieht sich auf ein Angebot. Dass es „vorliegt“ ist damit ja wohl klar. Außerdem bekommt die Kund:in zwei Exemplare – die liegen „bei“. Und dann soll er oder sie es „ausgefüllt und unterschrieben“ zurücksenden. Sind Kund:innen wirklich so nachlässig, schicken sie mehrheitlich vollkommen leere Formulare zurück und vergessen jedes Mal die Unterschrift? Müssen wir dreimal mehr schreiben als notwendig?

Adjektive sollten Aussagen sinnvoll ergänzen, nicht aufblähen

Adjektive sind „das Hinzugefügte“. Im Deutschen sagen wir auch Eigenschaftswort oder Beiwort. Sie sollten sinnvolle Ergänzungen sein, keine unnötige Aufblähung.

„Auf der von Ihnen angegeben Dachfläche hat grundsätzlich die Maximalbelegung von 36 PV-Modulen Platz.“ Auch wenn der Kunde eine Angabe zur Dachfläche gemacht hat, geht es doch eigentlich nur darum: „Auf Ihr Dach passen 36 PV-Module.“

Geschäftskorrespondenztipp im #trurnitBlog: Adjektive sind ein zweischneidiges Schwert. Sie können Aussagen sinnvoll ergänzen, aber auch das Mitzuteilende unnötig aufblähen. Im Zweifel gilt: besser weglassen! @trurnitGruppe http://trurn.it/IRIB

Nächstes Beispiel: „Eine höchstmögliche Reduktion an Bezugsstrom aus dem Netz führt daher auch zu höheren monetären Einsparungen und weiterführend auch zu einer schnelleren Amortisation der PV-Anlage.“ Wie wär’s einfach mit: „Wenn Sie weniger Strom aus dem Netz beziehen, sparen Sie Kosten und Ihre PV-Anlage amortisiert sich schneller.“

Um überflüssige Worthuberei geht es, wenn Adjektive tautologisch eingesetzt werden – Sie alle kennen den „weißen Schimmel“ oder den „runden Kreis“. Definitiv in Richtung Stilblüte geht übrigens die „fossile Energielobby“.

Achtung: lesepflichtiger Absatz!

Eine besondere Volte schlagen manche Banken: Da gibt es „lesepflichtige Dokumente“. Erstens kann ich keine Sache, und auch kein Dokument, dazu verpflichten, gelesen zu werden. Und zweitens haben Unternehmen eine Informationspflicht, über eine Lesepflicht verliert der Gesetzgeber kein einziges Wort. Hier wird auf wenig subtile Art die Verantwortung abgewälzt: Nicht wir, die Bank, müssen informieren, sondern Sie, liebe Kundin, sind verpflichtet zu lesen.

Setzen Sie also Adjektive sinnvoll und sparsam ein. Informieren Sie schlicht und einfach über „Vorteile“ und „Alternativen“ statt über „nützliche Vorteile“ und „andere Alternativen“ – Ihre Leser:innen werden es Ihnen danken.

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